ePA – jetzt widersprechen!

Neu ab 2025 – die E-PA (elektronische Patientenakte)

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Krankenkasse für Sie eine elektronische Patientenakte anlegen muss und wir Ärzte diese dann befüllen müssen.

Ihre Krankenkasse wird Sie in den kommenden Wochen darüber informieren, dass automatisch eine E-PA angelegt – wenn Sie keinen Widerspruch einlegen.
Warum sollten Sie dagegen Widerspruch einlegen?
Nach europäischem Recht sind Ihre Daten aus der E-PA für undefinierte wissenschaftliche Interessen einsehbar. Ich kann mir nicht vorstellen, wie Ihre Daten dann geschützt werden. Die vorgesehene Anonymisierung ist mit den veröffentlichten Daten leicht umkehrbar. Das Argument, die Daten könnten dann von einem Notarzt eingesehen und für Ihre Behandlung genutzt werden – lassen Sie es mich mal so sagen: in meiner nun über 25-Jährigen Erfahrung im Notarztdienst hätte ein Einblick in eine solche Patientenakte allenfalls bei der Erstellung eines Totenscheines geholfen! Ihr aktueller Medikamentenplan hilft im Notfall weiter – lassen Sie sich Ihren Medikamentenplan gerne ausdrucken und halten Sie diesen immer aktuell bei sich.

Wenn Sie eine gut geführte Patientenakte möchten, gehen Sie ausschließlich mit einem Überweisungsschein vom Hausarzt in eine Facharztpraxis und bestehen Sie auf einen Arztbrief. Dies ist insbesondere bei Universitätskliniken und deren Ambulanzen und MVZs erforderlich – hier müssen Sie als Patient auch mal nachhaken – die sind manchmal sehr hinterher mit ihren Briefen. Wenn die Briefe dann alle bei Ihrem Hausarzt ankommen, sind sie dezentral gut gesichert aufgehoben und bei Bedarf verfügbar. Eine unserer Kernaufgaben als Ärzte für unsere Patienten in der hausarztzentrierten Versorgung – wir kennen  die Patienten und können die Briefe entsprechend ihrer Relevanz einordnen und zu Ihrem Nutzen verwenden. Herausgegeben werden die Briefe nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Wie widerspreche ich dem Anlegen der ePA: ein formloses Schreiben genügt!

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