Neu ab 2024 – das E-Rezept
Selbstverständlich können Sie Ihre Rezepte als elektronisches Rezept ausgestellt bekommen.
Das elektronische Rezept ist eine Neuerung, die in unserer Praxis optimal funktioniert. Leider kann man das von der Telematik-Infrastruktur (TI) nicht sagen.Deshalb haben wir unser Konzept so standardisiert, dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist.
Der technische Ablauf erfolgt so:
- In der Praxis wird das E-Rezept erstellt, ein Ausdruck erfolgt bei uns nicht mehr (macht ja schließlich keinen Sinn)
- bis zum Ende der Sprechstunde wird das Rezept signiert
- danach Sie das Rezept mit Ihrer Versicherungskarte in der Apotheke einzulösen (Alternative ist die App der Gematik)
Voraussetzung für Ihre E-Rezept ist, dass Ihre Versicherungskarte im aktuellen Quartal erfolgreich eingelesen wurde.
Die Abholung des Rezepts im Anschluß an den Praxisbesuch ist noch nicht möglich, da die Funktion der TI ausserhalb unserer Praxis nicht zuverlässig ist. Nicht möglich ist ein E-Rezept bei Heimpatienten sowie Hilfsmitteln, und diversen anderen Sonderfällen.
Vorteil für Patienten der HZV: Sie können das Rezept auch über unsere Praxis-App bestellen und dieses (z.B. im Urlaub oder auf Reisen) deutschlandweit mit ihrer Versicherungskarte in jeder Apotheke einlösen.
Offizieller Ablauf der Erstellung der E-Rezepte ist hier sichtbar – Nachfragen immer an Ihre Krankenkasse!
Bereits Routine seit 2022 – die E-AU
Die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per elektronischer Übermittlung ist seit Anfang 2023 Pflicht. Hier übermitteln wir am Ende der Sprechstunde (manchmal erst am Folgetag, da die Telematik-Infrastruktur oft nicht verfügbar ist und ein Versenden verhindert) die AU an die Krankenkassen. Der Arbeitgeber kann sich die ihm zustehenden Daten manuell abrufen, benötigt hierfür aber die Information von Ihnen, wann die AU ausgestellt wurde. Als Service für Sie und Ihren Arbeitgeber bekommen Sie einen Ausdruck für den Arbeitgeber und Ihre Unterlagen mit.